Staatliche Zuschüsse: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Einbruchschutzmaßnahmen über das Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-E“, um den Wohnraum besser zu schützen.
Was wird gefördert? Bezuschusst werden Materialkosten und Handwerkerleistungen für zertifizierte Sicherheitstechnik wie Alarmanlagen, einbruchhemmende Türen und Fenster.
Wichtige Voraussetzung: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Die Beantragung erfolgt online über das KfW-Zuschussportal.
Zertifizierung ist entscheidend: Förderfähig sind nur Alarmanlagen, die nach DIN EN 50131 Grad 2 zertifiziert sind.
Mindestinvestition: Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 500 € betragen.
Das Gefühl der Verletzlichkeit nach einem Einbruch ist tiefgreifend. Die eigenen vier Wände, der Ort, der Sicherheit und Geborgenheit versprechen sollte, fühlt sich plötzlich fremd und unsicher an. Neben dem emotionalen Schock und dem Verlust persönlicher Gegenstände steht nun die Aufgabe an, das Zuhause wieder zu einem sicheren Ort zu machen. Wir verstehen, dass die Gedanken kreisen: Was muss ich ersetzen? Wie kann ich mich und meine Familie zukünftig besser schützen? Und wie kann ich das alles finanzieren?
Die gute Nachricht ist: Sie müssen diese Last nicht allein tragen. Der Staat unterstützt Sie finanziell dabei, Ihr Eigentum nachzurüsten und präventiv gegen Einbrüche zu sichern. In diesem Beitrag führen wir Sie durch die verfügbaren Förderungen für Einbruchschutz, erklären die Voraussetzungen und zeigen Ihnen, wie Sie die Unterstützung beantragen können.
Die zentrale Anlaufstelle für die Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen in Deutschland ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dem Programm “Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-E” werden nicht nur Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit, sondern explizit auch Projekte zum Einbruchschutz gefördert – und das völlig unabhängig vom Alter des Antragstellers.
Neben Zuschüssen stehen auch Fördermittel in Form von zinsgünstigen Krediten (Förderkredit) für Einbruchschutzmaßnahmen an Wohngebäuden zur Verfügung.
Diese Programme gelten für verschiedene Wohngebäude und bieten sowohl Zuschüsse als auch Kredite, um die Umsetzung von Einbruchschutz und energetischen Sanierungen finanziell zu erleichtern.
Dieses Programm richtet sich an private Eigentümer und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters), die in die Sicherheit ihrer Immobilie investieren möchten. Der Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Für die ersten 1.000 € der förderfähigen Kosten erhalten Sie einen Zuschuss von 20 %.
Für alle weiteren förderfähigen Kosten über 1.000 € bis maximal 15.000 € erhalten Sie einen Zuschuss von 10 %.
Förderfähig sind sowohl Einzelmaßnahmen, wie z.B. der Einbau einbruchhemmender Türen oder Fenster, als auch umfassende Sicherheitskonzepte.
Neben dem Zuschuss kann für größere Investitionen auch ein Kredit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden. Die KfW vergibt diese Kredite speziell für Maßnahmen zum Einbruchschutz, um umfangreichere Projekte zu ermöglichen. Die Konditionen des Kredits, wie Laufzeit und Tilgung, können individuell gestaltet werden.
Das bedeutet, Sie können einen maximalen Zuschuss von 1.600 € pro Wohneinheit erhalten. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 500 €.
Hinweis: Förderprogramme können sich ändern. Bitte prüfen Sie den aktuellen Status und die genauen Konditionen des Programms 455-E direkt auf der Webseite der KfW, bevor Sie einen Antrag stellen. Nach Abschluss der Arbeiten fordert die KfW einen Nachweis über die Einhaltung der technischen Anforderungen, um die Förderung zu gewähren.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese stellen sicher, dass die installierte Technik wirksam ist und professionell verbaut wird. Es gelten zudem spezielle technische Mindestanforderungen, die für förderfähige Maßnahmen zum Einbruchschutz erfüllt sein müssen.
Nach Abschluss der Umbauten müssen entsprechende Nachweise eingereicht werden, um die Förderung zu erhalten.
Die KfW fördert nur Sicherheitstechnik, die definierten Normen entspricht. Dies garantiert eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit. Bei Alarmanlagen ist die entscheidende Norm die DIN EN 50131 Grad 2. Diese Zertifizierung bestätigt, dass das System den Anforderungen an den Schutz von Wohnobjekten und kleineren Gewerben gerecht wird.
Dies ist der wichtigste Punkt: Der Antrag muss zwingend vor dem Kauf von Material und vor der Beauftragung des Handwerkers im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener oder abgeschlossener Maßnahmen ist ausgeschlossen.
Der aktuelle Stand der Förderbedingungen und Antragsfristen sollte regelmäßig auf der KfW-Webseite überprüft werden.
Die Installation der Sicherheitstechnik muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Eigenleistungen (Do-it-yourself) sind bei den Materialkosten zwar förderfähig, die fachgerechte Montage durch einen Experten ist jedoch für den Gesamtzuschuss unerlässlich und wird von der KfW gefordert.
Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfassend und deckt sowohl mechanische als auch elektronische Sicherheitslösungen ab. Die Maßnahmen sind sowohl für Häuser als auch für Wohnungen geeignet und erhöhen den Einbruchs-Schutz sowie den Schutz des Wohnraums und der Wohnungszugänge. Sie helfen, Einbruchversuche frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Dazu gehören unter anderem:
Einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren: Nachrüstung oder Austausch nach DIN EN 1627, Widerstandsklasse RC 2 oder besser. Förderfähig ist auch der Austausch oder die Nachrüstung der Haustür. Besonders wichtig sind ein stabiles Türblatt und der Einbau von Querriegeln, um die Sicherheit zusätzlich zu erhöhen. Einbruchhemmende Türen sind verstärkt und halten bei Gewalteinwirkung länger stand als herkömmliche Türen.
Nachrüstung von Fenstern und Fenstertüren: Zum Beispiel durch Pilzkopfverriegelungen, abschließbare Fenstergriffe oder Sicherheitsfolien. Der Austausch sollte nach aktuellen technischen Standards (z.B. U-Werte) erfolgen. Zusätzlich sind einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden – insbesondere für Kellerfenster – förderfähig.
Einbruchhemmende Gitter und Rollläden.
Einbruchhemmende Garagentore und Zugänge: Die Installation einbruchhemmender Garagentore und gesicherter Zugänge schützt Wertgegenstände in der Garage und erschwert Einbruchsversuche.
Elektronische Alarmsysteme: Intelligente Einbruchmeldeanlagen mit Einbruchmeldefunktion, die über verschiedene Sensoren wie Bewegungsmelder, Tür- und Fensterkontakte oder Glasbruchmelder verfügen.
Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion: Smarte Sicherheitssysteme, die z.B. Bewegungsmelder, Kameras und Fensterkontakte vernetzen und eine Einbruchmeldefunktion bieten.
Videoüberwachungssysteme: Kameras zur Überwachung von Eingängen oder sicherheitsrelevanten Bereichen.
Gegensprechanlagen und Zutrittskontrollsysteme.
Moderne Produkte mit entsprechenden Zertifizierungen (z.B. VdS- oder DIN-Siegel) sind besonders förderfähig. Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kann als alternative Förderstelle für Einzelmaßnahmen im Bereich Einbruchschutz in Frage kommen.
Tipp:
Nutzen Sie hochwertige Produkte und achten Sie auf die fachgerechte Montage. Tauschen Sie schwache Haustüren und Fenster aus oder rüsten Sie diese nach. Sichern Sie Kellerfenster mit Gitter, Klapp- oder Rollläden. Informieren Sie Ihre Nachbarn über längere Abwesenheiten und achten Sie auf gegenseitige Unterstützung. Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion bieten zusätzlichen Schutz. So erhöhen Sie die Sicherheit Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung effektiv.
Nach einem Einbruch ist der Wunsch nach Sicherheit besonders groß. Viele denken dabei zuerst an eine Kamera, die aufzeichnet, was passiert. Doch was wäre, wenn Ihre Kamera einen Einbrecher aktiv abschrecken und vertreiben könnte, bevor er überhaupt ins Haus gelangt?
Genau das leistet unsere LUPUS - LE213 WLAN Alarmkamera. Dank KI-gestützter Personenerkennung unterscheidet sie Menschen von Tieren oder Fahrzeugen und reagiert nur, wenn es wirklich nötig ist. Erkennt sie eine Person auf Ihrem Grundstück, kann sie automatisch Eskalationsstufen einleiten:
Täteransprache: Eine deutliche Audioansage fordert die Person auf, das Grundstück zu verlassen.
Flutlicht und Sirene: Reagiert die Person nicht, werden ein helles Flutlicht und eine laute Sirene aktiviert, um maximale Aufmerksamkeit zu erregen und den Täter in die Flucht zu schlagen.
So wird aus passiver Überwachung aktive Prävention. Und das Beste: Alle Ihre Daten bleiben dabei sicher bei Ihnen zu Hause gespeichert – ganz ohne Cloud-Zwang. Das ist Sicherheit, auf die Sie sich verlassen können.
Die Beantragung der Förderung bei der KfW wird Schritt für Schritt erklärt und ist vollständig digital sowie unkompliziert. Folgen Sie einfach diesen Schritten: Beachten Sie, dass die Beantragung eines Kredits über Finanzierungspartner erfolgt und nicht direkt bei der KfW.
Angebot einholen: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein detailliertes Angebot für die geplanten Maßnahmen erstellen.
Im KfW-Zuschussportal registrieren: Erstellen Sie ein Benutzerkonto auf der Webseite der KfW.
Antrag online stellen: Füllen Sie den Antrag für das Programm 455-E aus, bevor Sie Aufträge vergeben oder Material kaufen. Die Beantragung erfolgt direkt im KfW-Zuschussportal.
Zusage abwarten: Beginnen Sie erst mit dem Vorhaben, nachdem Sie die Zusage von der KfW erhalten haben.
Maßnahmen umsetzen lassen: Beauftragen Sie den Fachbetrieb und lassen Sie den Einbau durchführen.
Nachweise hochladen: Nach Abschluss der Arbeiten laden Sie die Rechnungen und weitere erforderliche Dokumente im Portal hoch.
Zuschuss erhalten: Die KfW prüft Ihre Unterlagen und überweist den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.
Neben der KfW gibt es weitere Möglichkeiten, finanzielle Entlastung zu erhalten:
Regionale Förderprogramme: Einige Bundesländer oder Kommunen bieten eigene Förderprogramme für Einbruchschutz an. Eine kurze Online-Suche nach „Förderung Einbruchschutz [Ihr Bundesland]“ kann sich lohnen.
Steuerliche Absetzbarkeit: Sie können die Lohnkosten für Handwerkerleistungen im Rahmen des § 35a EStG von der Steuer absetzen. Das gilt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Sie können 20 % der Arbeitskosten (bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 € pro Jahr) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Beachten Sie, dass Sie diese Vergünstigung nicht mit der KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinieren können.
Ein effektiver Einbruchschutz endet nicht mit dem Einbau moderner Sicherheitstechnik – erst die regelmäßige Wartung und Instandhaltung machen Ihr Zuhause dauerhaft sicher. Denn nur wenn Fenster, Türen, Alarmanlagen und weitere Maßnahmen zum Einbruchschutz kontinuierlich überprüft werden, bleibt der Schutz vor Einbrechern auf höchstem Niveau. Kleine Schwachstellen, die sich im Laufe der Zeit einschleichen, können von Einbrechern gezielt ausgenutzt werden. Daher empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen alle sicherheitsrelevanten Elemente Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzurüsten.
Besonders wichtig ist dabei die Einhaltung aktueller DIN-Normen und technischer Vorgaben. So stellen Sie sicher, dass Ihre Maßnahmen zum Einbruchschutz stets den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen und optimalen Schutz bieten. Überprüfen Sie beispielsweise die Funktionstüchtigkeit von Querriegeln, Türblättern, Fenstern und Alarmanlagen – schon kleine Defekte können die Wirksamkeit Ihrer Sicherheitsmaßnahmen beeinträchtigen. Auch die Nachrüstung von Fenstern und Türen mit modernen Sicherheitselementen ist eine sinnvolle Möglichkeit, den Einbruchschutz Ihres Zuhauses weiter zu erhöhen.
Ein weiterer Vorteil: Viele Maßnahmen zur Wartung, Instandhaltung und Nachrüstung können durch KfW-Förderprogramme unterstützt werden. Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Fördermöglichkeiten, um Ihre Investitionen in den Einbruchschutz optimal zu nutzen und von attraktiven Zuschüssen zu profitieren. So bleibt Ihr Zuhause nicht nur heute, sondern auch in Zukunft ein sicherer Ort für Sie und Ihre Familie.
Mit einer Kombination aus regelmäßiger Wartung, gezielter Nachrüstung und der Nutzung von Förderprogrammen wie der KfW-Förderung schaffen Sie nachhaltige Sicherheit und schützen Ihr Eigenheim effektiv vor Einbrüchen. Investieren Sie in die Zukunft Ihres Zuhauses – für ein sicheres Gefühl, jeden Tag.
Ein Einbruch ist ein einschneidendes Erlebnis, aber es bietet auch die Chance, die eigene Sicherheit grundlegend zu verbessern. Die staatlichen Förderungen, insbesondere durch die KfW, nehmen Ihnen einen erheblichen Teil der finanziellen Last ab und helfen Ihnen dabei, bares Geld zu sparen, indem sie hochwertige, zertifizierte Sicherheitstechnik für jeden zugänglich machen. Handeln Sie präventiv und nutzen Sie die Unterstützung, um Ihr Zuhause in eine uneinnehmbare Festung zu verwandeln. Denn das Gefühl, sicher und geschützt zu sein, ist unbezahlbar.
Wenn Sie Fragen zu förderfähigen Alarmsystemen oder Kameras haben, steht Ihnen unser Service-Team gerne zur Verfügung.
Kann ich die Förderung für Einbruchschutz auch als Mieter beantragen?
Ja, auch als Mieter können Sie den KfW-Zuschuss beantragen. Voraussetzung ist jedoch eine schriftliche Einverständniserklärung Ihres Vermieters für die geplanten Umbaumaßnahmen. Der Zuschuss gilt nicht nur für Einbruchschutz, sondern auch für den altersgerechten Umbau und sicherheitsrelevante Umbaumaßnahmen.
Was passiert, wenn ich mit den Maßnahmen schon begonnen habe?
Leider ist eine Förderung in diesem Fall nicht mehr möglich. Die strikte Regel der KfW lautet: Erst den Antrag stellen und die Zusage abwarten, dann mit dem Vorhaben beginnen. Bereits begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Welche Alarmanlage ist förderfähig?
Förderfähig sind Einbruchmeldeanlagen, die mindestens die Anforderungen der Norm DIN EN 50131, Grad 2, erfüllen. Alle LUPUSEC-Alarmanlagen sind nach diesem Standard zertifiziert und somit für die KfW-Förderung qualifiziert.
Deckt die Förderung auch die Kosten für eine Kamera wie die LE213 ab?
Ja, Videoüberwachungssysteme sind ein anerkannter Teil von Einbruchschutzmaßnahmen und werden gefördert, sofern sie von einem Fachunternehmen im Rahmen eines schlüssigen Sicherheitskonzepts installiert werden.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Investitionszuschuss 455-E, Einbruchschutz.
Einkommensteuergesetz (EStG): § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.