Einbruchschutz-Förderung 2026: KfW-159-Kredit & Steuerbonus
Das Wichtigste in Kürze
- Der KfW-Investitionszuschuss 455-E ("Einbruchschutz") wurde Ende 2023 eingestellt. Neue Zuschüsse werden nicht mehr ausgezahlt.
- Aktuell fördert die KfW Einbruchschutz nur noch über den zinsgünstigen Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" – bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
- Gefördert werden einbruchhemmende Türen und Fenster, Nachrüstsysteme, Alarmanlagen, Smart-Home-Sicherheitstechnik, Gitter und Rollläden.
- Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden – über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW.
- Zusätzlich absetzbar: § 35a EStG erkennt 20 % der Handwerkerleistungen (max. 1.200 Euro Steuerabzug pro Jahr) direkt bei der Einkommensteuer an.
Das Gefühl der Verletzlichkeit nach einem Einbruch ist tiefgreifend. Neben dem emotionalen Schock und dem Verlust persönlicher Gegenstände steht die Aufgabe an, das Zuhause wieder zu einem sicheren Ort zu machen. Dabei ist die Finanzierung eine echte Hürde: hochwertige Sicherheitstechnik kostet Geld, und die Versicherung zahlt in der Regel nicht für Prävention.
Die gute Nachricht: Auch wenn der populäre KfW-Zuschuss 455-E Ende 2023 eingestellt wurde, gibt es weiterhin staatliche Wege, um in Einbruchschutz zu investieren – vor allem den vergünstigten KfW-Kredit 159 und den steuerlichen Abzug nach § 35a EStG. Dieser Beitrag fasst den aktuellen Stand 2026 zusammen.
KfW 455-E wurde eingestellt – was das für Sie bedeutet
Bis 2023 war der Investitionszuschuss 455-E für Einbruchschutz das bekannteste Förderinstrument: Private Eigentümer und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) konnten bis zu 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit erhalten. Seit der Mittelkürzung im Bundeshaushalt Ende 2023 werden jedoch keine neuen Anträge mehr bewilligt. Das Programm ist laut KfW derzeit nicht mehr aktiv, und eine Wiederaufnahme ist für 2026 nicht vorgesehen.
Wer bereits vor dem Förderstopp eine schriftliche Zusage erhalten hat, kann die bewilligten Mittel nach Abschluss der Maßnahme weiterhin abrufen. Für alle anderen gilt: Bitte nicht auf eine Rückkehr des Zuschusses warten – planen Sie Ihre Sicherheitsmaßnahmen mit den aktuell verfügbaren Instrumenten.
KfW-Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" – die aktuelle Förderung für Einbruchschutz
Der Kredit 159 ist das zentrale KfW-Programm, das 2026 noch Einbruchschutz fördert. Ursprünglich für Barrierereduzierung gedacht, umfasst er ausdrücklich auch Maßnahmen gegen Einbruch.
Die wichtigsten Eckdaten
- Kreditsumme: bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Zinssatz: vergünstigt gegenüber marktüblichen Baufinanzierungen, abhängig von Bonität und Laufzeit
- Laufzeit: bis zu 30 Jahre, mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren
- Antragstellung: vor Beginn der Maßnahmen über eine Bank, Sparkasse oder einen Finanzierungsvermittler (nicht direkt bei der KfW)
- Zielgruppe: Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohnimmobilien, Mieter mit Einverständnis des Vermieters
Was wird gefördert?
Laut aktuellem Merkblatt der KfW deckt Kredit 159 folgende Einbruchschutz-Maßnahmen ab:
- Einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren nach DIN EN 1627 ab Widerstandsklasse RC 2
- Nachrüstung bestehender Türen (Querriegelschlösser, Mehrfachverriegelungen, Bandseitensicherung)
- Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren sowie Nachrüstsätze wie Pilzkopfverriegelungen und abschließbare Fenstergriffe
- Einbruchhemmende Gitter, Roll- und Klappläden, insbesondere für Kellerfenster und ebenerdige Öffnungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen inkl. Sensorik (Bewegungsmelder, Tür-/Fensterkontakte, Glasbruchmelder)
- Smart-Home-Lösungen mit Einbruchmeldefunktion, die Sensorik, Steuerung und Alarmierung vernetzen
- Videoüberwachungssysteme an der Außenhülle des Gebäudes
- Garagentore mit erhöhter Einbruchhemmung
- Beleuchtungsanlagen mit Bewegungs- und Präsenzmeldern im Zugangsbereich
Technische Mindestanforderungen
Die KfW fördert ausschließlich zertifizierte Technik, weil nur sie nachweislich Schutz bietet:
- Türen und Fenster: DIN EN 1627 Widerstandsklasse RC 2 oder höher
- Alarmanlagen: DIN EN 50131 Grad 2 oder höher, mit VdS-Anerkennung empfehlenswert
- Installation: ausschließlich durch qualifizierte Fachunternehmen (Eigenmontage ist nicht förderfähig)
Steuerbonus nach § 35a EStG – zusätzlich zum KfW-Kredit nutzbar
Neben der KfW-Förderung bleibt ein oft übersehener Hebel: der Steuerabzug für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG. Er gilt unabhängig davon, ob Sie den KfW-Kredit nutzen oder nicht – und kann mit der KfW kombiniert werden, solange sich die geltend gemachten Kosten nicht doppeln.
Konkret:
- 20 % der Arbeitskosten (Lohn-, Fahrt-, Maschinenkosten) sind direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abziehbar
- Maximal 1.200 Euro Steuerabzug pro Jahr (entspricht 6.000 Euro förderfähiger Arbeitskosten)
- Materialkosten sind nicht absetzbar
- Voraussetzung: Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und unbare Zahlung (Überweisung, kein Bargeld)
Gerade für kleinere Maßnahmen wie den Einbau einzelner Sicherheitsschlösser, die Nachrüstung eines Fensters oder die Installation einer Alarmanlage ist der Steuerbonus oft der unkomplizierteste Weg zu spürbarer finanzieller Entlastung.
Länder- und Kommunalprogramme prüfen
Neben den bundesweiten KfW- und Steuerinstrumenten haben einige Bundesländer und Kommunen eigene Einbruchschutz-Förderungen. Die Konditionen ändern sich häufig und sind regional sehr unterschiedlich. Wir empfehlen:
- Bei Ihrer Kreispolizeibehörde nach regionalen Präventionsprogrammen fragen
- Bei Ihrer Stadt oder Gemeinde prüfen, ob ein kommunaler Zuschuss existiert
- Die polizeiliche Beratungsstelle Ihrer Region kontaktieren – sie kennt meist die aktuellen Förderwege
Checkliste: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Beratung: Kostenlose Sicherheitsberatung bei Ihrer örtlichen Polizei oder einem zertifizierten Fachbetrieb einholen.
- Angebot: Angebot mit getrennt ausgewiesenen Arbeits- und Materialkosten einholen (wichtig für § 35a EStG).
- KfW-Antrag: Wenn ein Kredit sinnvoll ist, Kredit 159 über Ihre Hausbank vor Auftragsvergabe beantragen.
- Beauftragung: Erst nach Kreditzusage oder Entscheidung für die § 35a-Route den Fachbetrieb beauftragen.
- Ausführung: Zertifizierte Technik einbauen lassen (DIN EN 1627 RC 2 / DIN EN 50131 Grad 2 oder höher).
- Unterlagen sichern: Rechnung, Zahlungsnachweis (Überweisung), Zertifikate und Fotos aufbewahren.
- Steuererklärung: Arbeitskosten unter "Handwerkerleistungen" in Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen angeben.
Welche LUPUS-Produkte sind förderfähig?
LUPUS Electronics bietet zertifizierte Sicherheitstechnik, die die Anforderungen des KfW-Kredits 159 erfüllt:
- Alarmanlagen der XT-Serie (XT2 Plus, XT3, XT4) mit DIN EN 50131 Grad 2-Konformität – als Zentrale eines vernetzten Einbruchmelde- und Smart-Home-Systems.
- Türen- und Fensterkontakte (LUPUSEC Fenster-/Türkontakt V2) zur elektronischen Überwachung jedes Einstiegspunkts.
- Bewegungsmelder (LUPUSEC PIR Bewegungsmelder V2) für Innenräume und Flure.
- Glasbruchmelder (LUPUSEC Glasbruchmelder V2) für Fenster und Terrassentüren.
- Außenkameras wie die LUPUS LE232 Alarmkamera oder LE221 PoE zur aktiven Abschreckung und Beweissicherung.
- Außensirenen und Signalgeber zur aktiven Alarmierung bei ausgelöster Meldung.
Die Systeme sind modular kombinierbar – von der Basissicherung einer Wohnung bis zum ganzheitlichen Smart-Home-Konzept für Ein- und Mehrfamilienhäuser.
FAQ
Gibt es 2026 noch den Zuschuss 455-E?
Nein. Der Investitionszuschuss 455-E wurde Ende 2023 eingestellt. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Nur bereits vor dem Förderstopp bewilligte Anträge können nach Abschluss der Maßnahme abgerufen werden.
Kann ich KfW-Kredit 159 und § 35a EStG gleichzeitig nutzen?
Ja, allerdings dürfen die gleichen Kosten nicht doppelt geltend gemacht werden. Die Arbeitskosten, für die Sie den KfW-Kredit nutzen, dürfen nicht zusätzlich in der Steuererklärung angesetzt werden. In der Praxis lohnt sich die Aufteilung: größere Pakete über den KfW-Kredit finanzieren, kleinere Einzelleistungen (z. B. Montage einzelner Komponenten) separat steuerlich absetzen.
Muss ich die Sicherheitstechnik von einem Fachbetrieb einbauen lassen?
Für die KfW-Förderung ja – Eigenmontage ist nicht förderfähig. Auch für den Steuerbonus nach § 35a EStG muss ein Fachbetrieb beauftragt werden und die Arbeitskosten getrennt ausweisen.
Welche Norm brauchen Alarmanlagen, um förderfähig zu sein?
Mindestens DIN EN 50131 Grad 2. Zusätzlich empfehlenswert ist eine VdS-Klassifizierung, vor allem wenn die Anlage eine Aufschaltung auf einen Wachdienst unterstützen soll.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Zwingend vor Beginn der Maßnahme. Das heißt: vor dem Kauf von Material, vor Beauftragung des Handwerkers, vor jeder Anzahlung. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Lohnt sich der KfW-Kredit auch bei kleineren Investitionen?
Für Beträge unter etwa 5.000 Euro ist der Verwaltungsaufwand oft höher als die Zinsersparnis. In diesem Fall ist der Steuerbonus nach § 35a EStG meist die effizientere Wahl.
Rechtsquellen
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Kredit 159 "Altersgerecht Umbauen" (Einbruchschutz-Komponenten).
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 35a: Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
- DIN EN 1627: Einbruchhemmung – Klassifizierung (Türen, Fenster).
- DIN EN 50131: Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (Grad 1–4).
Hinweis: Förderprogramme ändern sich laufend. Prüfen Sie den aktuellen Status und die genauen Konditionen vor der Antragstellung direkt auf der Webseite der KfW und bei Ihrer Hausbank.
Sie möchten Ihren Einbruchschutz auf ein förderfähiges Niveau bringen? Kontaktieren Sie LUPUS Electronics – wir beraten Sie zu zertifizierter Sicherheitstechnik, die den Anforderungen der KfW-Förderung entspricht.