Rauchmelderpflicht in Sachsen: Gesetzliche Grundlagen, Produkte und Pflichten

 

Die Sicherheit in den eigenen vier Wänden ist ein unschätzbares Gut. Ein entscheidender Baustein für diesen Schutz ist ein funktionierender Brandschutz. In Sachsen ist die Rauchmelderpflicht seit dem 1. Januar 2024 für alle Wohnungen und Eigenheime, egal ob Neu- oder Bestandsbau, endgültig zur unumgänglichen Vorschrift geworden. Die Rauchmelder Pflicht gilt für verschiedene Wohnraum-Typen wie Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Wohnungen und Wohnhäuser sowie unterschiedliche Gebäudearten.

Key Takeaways

  • Die Rauchmelderpflicht in Sachsen gilt seit dem 01.01.2024 für alle Wohnungen, einschließlich Mietwohnungen sowie Wohnungen und Wohnhäuser, und verpflichtet zur Installation in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren.

  • Für den Einbau ist der Eigentümer bzw. Vermieter zuständig, während die Wartung in der Regel dem Mieter obliegt. In bestimmten Fällen übernimmt jedoch der Eigentümer die Wartung.

  • Die Nichteinhaltung kann im Brandfall zu schwerwiegenden Konsequenzen wie dem Verlust des Versicherungsschutzes führen.

  • Smarte, vernetzte Rauchmelder von LUPUS Electronics bieten nicht nur gesetzeskonformen Schutz, sondern alarmieren Sie auch bei Abwesenheit direkt auf Ihrem Smartphone.

Gesetzliche Grundlagen: Was ist Pflicht und was nicht?

Kurzer Überblick: Verbindliche Regelungen vs. Empfehlungen

Das Gesetz, genauer die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in § 47 Absatz 4, legt unmissverständlich fest, wo Rauchwarnmelder zwingend installiert werden müssen. Die Regelung verpflichtet zur Installation von Rauchwarnmeldern in Schlafräumen, insbesondere in Schlafzimmern, sowie in Aufenthaltsräumen, die zum Schlafen genutzt werden.

Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, Rauchwarnmelder in Fluren zu installieren, die als Rettungswege dienen und ins Freie führen. Bei Fluren in L-Form gilt die besondere Regel, dass an jedem Flügel mindestens ein Rauchmelder angebracht werden sollte, um eine zuverlässige Rauchdetektion und Inspektion zu gewährleisten.

Diese Pflichtinstallationen stellen das absolute Minimum für den gesetzlich geforderten Schutz in Wohnungen und Wohnhäusern dar.

Verbindliche Pflicht in Sachsen:

  • In allen Schlafräumen: Hier verbringen Menschen die meiste Zeit schlafend und sind am schutzlosesten.

  • In allen Kinderzimmern: Kinder reagieren im Schlaf noch weniger auf Gefahren und benötigen besonderen Schutz.

  • In allen Fluren, die als Rettungsweg dienen: Flure sind die zentralen Fluchtwege aus den Aufenthaltsräumen ins Freie oder ins Treppenhaus. Ein Brand im Flur würde den Fluchtweg abschneiden, weshalb eine frühzeitige Warnung hier essenziell ist.

Neben diesen klaren Pflichten gibt es jedoch auch dringende Empfehlungen von Sicherheitsexperten und Feuerwehren, die den Schutz erheblich erweitern. Obwohl gesetzlich nicht gefordert, ist die Installation von Rauchmeldern in folgenden Bereichen überaus sinnvoll:

  • Wohnzimmer und offene Wohnbereiche: Hier befinden sich oft zahlreiche elektrische Geräte (Fernseher, Stereoanlagen) und brennbare Materialien (Sofas, Vorhänge), die eine häufige Brandursache darstellen. Besonders in Aufenthaltsräumen wie Wohnzimmern sollte auf eine zuverlässige Rauchdetektion geachtet werden, um den Schutz aller Personen zu erhöhen.

  • Heizungskeller und Technikräume: Technische Defekte an Heizungsanlagen können unbemerkt zu Bränden führen.

  • Hobbyräume und Werkstätten: Der Umgang mit elektrischen Werkzeugen, Lösungsmitteln oder Lacken erhöht das Brandrisiko.

  • Dachböden: Ein unentdeckter Schwelbrand im Dachstuhl kann katastrophale Folgen haben.

Unabhängig vom Raum ist eine regelmäßige Inspektion der Rauchmelder in jedem Bereich wichtig, um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen. Moderne Rauchmelder bieten eine zuverlässige Rauchdetektion und erhöhen so den Schutz in allen Aufenthaltsräumen.

Die Entscheidung für zusätzlichen Schutz in diesen Bereichen ist eine Investition in die Sicherheit, die sich im Ernstfall um ein Vielfaches auszahlt.

Wichtige Normen und Standards (z. B. DIN EN 14604)

Nicht jeder Rauchmelder, den man kaufen kann, ist für die Erfüllung der Rauchmelderpflicht in Sachsen geeignet. Das Gesetz schreibt vor, dass die installierten Geräte spezifische Qualitäts- und Funktionsstandards erfüllen müssen. Die entscheidende Norm hierfür ist die europäische Produktnorm DIN EN 14604.

Ein Rauchwarnmelder, der dieser Norm entspricht, garantiert, dass er wichtige Mindestanforderungen erfüllt. Achten Sie beim Kauf unbedingt auf die CE-Kennzeichnung in Verbindung mit der Angabe “DIN EN 14604”. Nur diese Kombination stellt sicher, dass das Gerät für den Einsatz in Privathaushalten zugelassen ist.

Was die DIN EN 14604 unter anderem sicherstellt:

  • Zuverlässige Raucherkennung: Das Gerät muss Rauchpartikel in der Luft sicher detektieren und von harmlosen Partikeln wie Staub unterscheiden können.

  • Lauter Alarm: Das Alarmsignal muss eine Lautstärke von mindestens 85 Dezibel (dB) in drei Metern Entfernung erreichen, um auch schlafende Personen zuverlässig zu wecken.

  • Manuelle Testfunktion: Jeder Melder muss über einen gut erreichbaren Testknopf verfügen, mit dem die Funktionsfähigkeit jederzeit überprüft werden kann. Die regelmäßige Inspektion und Funktionsprüfung gemäß DIN 14676 ist besonders wichtig, um die Rauchdetektion dauerhaft sicherzustellen.

  • Warnung bei schwacher Batterie: Das Gerät muss rechtzeitig über einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen durch wiederkehrende, kurze Signaltöne anzeigen, dass die Batterie ausgetauscht werden muss.

  • Robuste Bauweise: Der Melder muss gegen das Eindringen von Fremdkörpern und gegen Umwelteinflüsse wie Korrosion geschützt sein.

Weitere Details und Informationen zu den technischen Anforderungen finden Sie im weiteren Verlauf dieses Artikels.

Der Kauf eines zertifizierten Melders ist keine Formsache, sondern die Grundlage für echten Schutz. Billige Geräte ohne Zertifizierung können im Ernstfall versagen oder durch ständige Fehlalarme zur Belastung werden.

Pflichten für Mieter und Vermieter

Eine der häufigsten Fragen zur Rauchmelderpflicht in Sachsen betrifft die klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Die Regelungen gelten für Mietwohnungen, andere Wohnformen sowie verschiedene Gebäudearten und betreffen somit Wohnungen und Wohnhäuser gleichermaßen. Die Sächsische Bauordnung regelt dies eindeutig, um Missverständnisse und Haftungslücken zu vermeiden. Grundsätzlich gilt die Devise: Der Einbau ist Sache des Eigentümers, die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft die des Bewohners. In bestimmten Fällen übernimmt jedoch der Eigentümer die Wartung der Rauchmelder. Es besteht zudem die Verpflichtung zur regelmäßigen Inspektion und Wartung der Geräte, um die Sicherheit im Wohnraum und in allen betroffenen Gebäuden zu gewährleisten.

Was gilt für Mieter?

Als Mieter oder unmittelbarer Besitzer einer Wohnung sind Sie für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der installierten Rauchwarnmelder verantwortlich. Diese Pflicht zur Instandhaltung stellt sicher, dass die Geräte im entscheidenden Moment auch wirklich funktionieren. Sie können diese Verantwortung nicht einfach ablehnen, es sei denn, der Vermieter hat vertraglich zugesichert, diese Aufgabe selbst zu übernehmen. Gerade in einer Mietwohnung ist die regelmäßige Wartung und Inspektion der Rauchmelder eine wichtige Verpflichtung, um die Sicherheit im Wohnraum zu gewährleisten.

Zu den konkreten Pflichten des Mieters gehören:

  • Regelmäßige Funktionsprüfung: Mindestens einmal jährlich – besser noch häufiger – sollten Sie den Testknopf am Rauchmelder drücken, bis der Alarm ertönt. Dies bestätigt, dass Elektronik, Alarmgeber und Energieversorgung intakt sind. Die regelmäßige Inspektion der Rauchmelder in Mietwohnungen ist entscheidend, um die Funktionsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen.

  • Batteriewechsel: Bei Geräten mit austauschbaren Batterien ist der Mieter für den rechtzeitigen Wechsel verantwortlich, sobald der Melder das Warnsignal für eine schwache Batterie abgibt.

  • Sauberkeit gewährleisten: Die Raucheintrittsöffnungen des Melders müssen frei von Staub, Spinnweben oder Farbresten (nach Renovierungen) gehalten werden, da diese die Funktion beeinträchtigen können.

  • Umfeld freihalten: Der Rauchmelder darf nicht durch Möbel oder Dekorationen verdeckt werden. Ein Abstand von mindestens 50 cm zu Wänden und Einrichtungsgegenständen sollte eingehalten werden.

  • Meldung von Defekten: Sollte ein Rauchmelder bei der Prüfung nicht auslösen oder anderweitig beschädigt sein, müssen Sie dies unverzüglich Ihrem Vermieter melden, damit dieser für Ersatz sorgen kann.

Das Führen eines kurzen Wartungsprotokolls, in dem Sie die jährlichen Tests dokumentieren, ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber im Schadensfall äußerst empfehlenswert, um Ihrer Sorgfaltspflicht nachweisen zu können.

Was gilt für Vermieter?

Dem Vermieter oder Eigentümer der Immobilie obliegt die primäre Ausstattungspflicht. Er ist dafür verantwortlich, seine Mietobjekte gesetzeskonform mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese Pflicht ist unabweisbar und kann nicht auf den Mieter übertragen werden.

Die zentralen Pflichten des Vermieters umfassen:

  • Anschaffung und Finanzierung: Der Vermieter muss die Kosten für den Kauf von DIN-EN-14604-konformen Rauchmeldern tragen.

  • Fachgerechte Installation: Er ist für den korrekten Einbau der Geräte an den gesetzlich vorgeschriebenen Orten (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure) verantwortlich. Dies kann er selbst vornehmen oder einen Fachbetrieb beauftragen.

  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit bei Übergabe: Bei Einzug eines neuen Mieters muss der Vermieter sicherstellen, dass alle Rauchmelder intakt und funktionsfähig sind.

  • Austausch defekter Geräte: Meldet ein Mieter einen Defekt, muss der Vermieter umgehend für die Reparatur oder den Austausch des Geräts sorgen.

Obwohl die Wartung standardmäßig dem Mieter obliegt, kann der Vermieter diese Aufgabe auch selbst übernehmen oder einen Dienstleister damit beauftragen. Dies muss jedoch klar im Mietvertrag geregelt sein. In diesem Fall muss der Vermieter sicherstellen, dass die jährliche Wartung durchgeführt wird, und dem Mieter den Zugang zur Wohnung für die Wartungsarbeiten ermöglichen.

Regulierungen in Sachsen

Um die Rauchmelderpflicht in Sachsen vollständig zu verstehen, sind die spezifischen Fristen, die Konsequenzen bei Missachtung und die zuständigen Stellen von großer Bedeutung. Die Einführung der Rauchmelderpflicht erfolgte in Sachsen gemäß der Landesbauordnung (LBO) und betrifft sowohl Neubauten als auch Altbauten sowie verschiedene Gebäudearten wie Mietwohnungen, Wohnhäuser und andere Wohnräume. Der Ablauf der Einführung unterscheidet sich dabei von anderen Bundesländern in Deutschland, wie etwa Sachsen-Anhalt (BauO LSA) oder Rheinland Pfalz, deren Regelungen und Details in diesem Artikel ebenfalls mit Informationen verglichen werden. Unwissenheit schützt hier nicht vor potenziellen Folgen.

Zeitliche Vorgaben und Fristen

Die sächsische Gesetzgebung hat die Einführung der Rauchmelderpflicht in zwei Phasen unterteilt, um Eigentümern genügend Zeit für die Umsetzung zu geben:

  • Für Neu- und Umbauten: Bereits seit dem 1. Januar 2016 müssen alle neu errichteten oder umfassend umgebauten Wohngebäude verpflichtend mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für Neubauten gilt diese Pflicht also ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung, während für Altbauten beziehungsweise Bestandsbauten längere Übergangsfristen eingeräumt wurden.

  • Für Bestandsbauten: Für bestehende Wohnungen und Wohnhäuser galt eine lange Übergangs- und Nachrüstfrist. Diese Frist endete unwiderruflich am 31. Dezember 2023. Seit dem 1. Januar 2024 müssen somit alle Wohnimmobilien in Sachsen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Fristen unterscheiden sich je nach Gebäudeart und gelten für verschiedene Gebäuden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, wie beispielsweise in Sachsen-Anhalt nach der BauO LSA oder in Rheinland Pfalz.

Wer als Eigentümer eines Bestandsgebäudes bis jetzt noch nicht nachgerüstet hat, handelt gesetzeswidrig und sollte dies umgehend nachholen.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Pflicht

Auch wenn die Bauaufsichtsbehörden keine systematischen Kontrollen in Privathaushalten durchführen, sind die Konsequenzen bei einer Missachtung der Rauchmelderpflicht gravierend – insbesondere, wenn es zu einem Brand kommt.

  • Versicherungsrechtliche Folgen: Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistungen erheblich kürzen oder sogar komplett verweigern, wenn sie nachweist, dass fehlende oder nicht funktionierende Rauchmelder zur Schadensausweitung beigetragen haben. Sowohl die Hausrat- als auch die Gebäudeversicherung können sich auf eine grobe Fahrlässigkeit des Eigentümers oder Mieters berufen.

  • Haftungsrechtliche Folgen: Kommen bei einem Brand Menschen zu Schaden oder ums Leben, drohen dem Verantwortlichen (in der Regel dem Eigentümer) zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.

  • Ordnungsrechtliche Folgen: Theoretisch können die Bauaufsichtsbehörden die Nachrüstung anordnen und bei weiterer Weigerung auch Bußgelder verhängen. Die weitaus relevanteren Risiken liegen jedoch im Versicherungs- und Haftungsrecht.

Die Installation von Rauchmeldern ist somit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine essenzielle Absicherung gegen existenzbedrohende finanzielle und rechtliche Risiken.

Rechtliche Zuständigkeiten und Ansprechpartner

Die oberste Zuständigkeit für die Einhaltung der Bauordnung und damit der Rauchmelderpflicht liegt bei den unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen. Sie sind die offiziellen Ansprechpartner für rechtliche Auslegungsfragen.

Für praktische Fragen zur Auswahl, Installation und Wartung sind jedoch andere Stellen relevanter:

  • Die örtliche Feuerwehr: Bietet oft wertvolle, praxisnahe Beratung zum Brandschutz.

  • Spezialisierte Fachbetriebe: Für eine professionelle Installation und Wartung.

  • Hersteller von Sicherheitstechnik: Unternehmen wie LUPUS Electronics bieten nicht nur Produkte, sondern auch umfassende Beratung und Support. Bei Fragen zu smarten Lösungen und der Integration in ein Gesamtsystem können Sie sich jederzeit an unseren Service via Kontaktformular wenden oder in unseren FAQ & Hilfe-Bereich schauen.

Weitere Informationen und Details zu den rechtlichen Regelungen in Deutschland, insbesondere zur Landesbauordnung (z.B. BauO LSA für Sachsen-Anhalt oder der Landesbauordnung Rheinland Pfalz), finden Sie bei den genannten Ansprechpartnern oder auf den offiziellen Seiten der jeweiligen Bundesländer. Für weiterführende Artikel und spezifische Informationen zu Ihrem Bundesland empfehlen wir, die entsprechenden Landesbauordnungen zu konsultieren.

Wer montiert die Rauchmelder?

Die Montage der Rauchmelder in einer Wohnung oder einem Wohngebäude ist in Sachsen klar geregelt: Die Verantwortung für die fachgerechte Ausstattung mit Rauchmeldern liegt beim Eigentümer oder Vermieter. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle relevanten Räume – insbesondere Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen – mit geeigneten Geräten auszustatten. Diese Pflicht gilt sowohl für Neu- und Umbauten als auch für Bestandsgebäude, wobei für letztere eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bestand.

Um die Rauchmelderpflicht zuverlässig zu erfüllen, empfiehlt es sich, die Installation der Rauchmelder entweder selbst sorgfältig vorzunehmen oder einen qualifizierten Fachbetrieb zu beauftragen. So wird sichergestellt, dass die Rauchmelder an den richtigen Stellen angebracht werden und im Brandfall optimal funktionieren. Gerade in Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie in den zugehörigen Fluren und Rettungswegen ist eine korrekte Montage entscheidend, um im Ernstfall Leben zu retten.

Die gesetzlichen Regelungen in Sachsen schreiben vor, dass seit dem 1. November 2016 alle neu errichteten oder umfassend umgebauten Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen. Für bestehende Gebäude galt eine Übergangsfrist, die es Eigentümern und Vermietern ermöglichte, die notwendigen Anpassungen rechtzeitig umzusetzen. Die Einhaltung dieser Fristen und die sachgemäße Installation der Geräte sind nicht nur eine Frage der gesetzlichen Pflicht, sondern auch ein zentraler Beitrag zum Schutz der Bewohner und zur Sicherheit im Brandfall.

Wer als Eigentümer oder Vermieter seiner Ausstattungspflicht nachkommt, sorgt dafür, dass Rauchmelder in allen vorgeschriebenen Räumen installiert sind und damit im Ernstfall frühzeitig vor Brandrauch warnen. So werden nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllt, sondern auch Menschenleben geschützt – denn Rauchmelder retten Leben.

Der LUPUS-Rauchmelder: Ihre clevere Lösung

Die gesetzliche Pflicht zu erfüllen ist das eine. Wirkliche Sicherheit und ein gutes Gefühl zu haben, ist das andere. Standard-Rauchmelder warnen Sie, wenn Sie zu Hause sind. Aber was passiert, wenn ein Feuer ausbricht, während Sie bei der Arbeit, im Urlaub oder beim Einkaufen sind? Hier setzen die intelligenten Sicherheitslösungen von LUPUS Electronics an. Die präzise Rauchdetektion des LUPUS-Rauchmelders ermöglicht eine zuverlässige Inspektion und liefert Ihnen alle wichtigen Details und Informationen im Ernstfall.

Produktvorstellung: Features und Vorteile

Unser Kernprodukt zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen ist der LUPUSEC-Rauchmelder. Er ist weit mehr als nur ein einfacher Melder:

  • DIN EN 14604 zertifiziert: Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für Qualität und Zuverlässigkeit.

  • Zuverlässige optische Raucherkennung: Detektiert präzise Rauchpartikel für eine schnelle Alarmierung.

  • Integrierte laute Sirene: Mit 85 dB sorgt er für einen unüberhörbaren Alarm vor Ort.

  • Funkvernetzung: Er ist kein isoliertes Einzelgerät, sondern kann nahtlos in das LUPUS-Sicherheitsökosystem eingebunden werden.

Für spezielle Anwendungsbereiche wie Küchen, Bäder oder staubige Werkstätten, in denen Wasserdampf oder Staubpartikel zu Fehlalarmen führen können, empfehlen wir den LUPUSEC-Hitzemelder. Dieser reagiert nicht auf Rauch, sondern auf einen schnellen und starken Temperaturanstieg – eine smarte Ergänzung für lückenlosen Schutz ohne unnötige Störungen.

Integration in bestehende Sicherheitssysteme

Die wahre Stärke unserer Gefahrenmelder entfaltet sich im Zusammenspiel mit einer unserer Smart-Home-Alarmzentralen, wie der leistungsstarken LUPUS-XT4-Zentrale. Diese Zentrale ist das Gehirn Ihres Sicherheitssystems und ermöglicht Funktionen, die weit über die eines Standard-Rauchmelders hinausgehen:

  • Alarm bei Abwesenheit: Löst der Rauchmelder V2 einen Alarm aus, sendet die XT4-Zentrale Ihnen sofort eine Push-Benachrichtigung, eine E-Mail oder eine SMS auf Ihr Smartphone. So können Sie umgehend die Feuerwehr alarmieren, auch wenn Sie hunderte Kilometer entfernt sind.

  • Kollektiver Alarm: Ein einzelner ausgelöster Melder aktiviert über die Zentrale alle anderen Rauchmelder im Haus sowie zusätzliche Sirenen. Die LUPUSEC-Außensirene V2 macht mit ihrem lauten Alarm und dem hellen Blitzlicht auch Ihre Nachbarn auf die Gefahr aufmerksam.

  • Umfassender Schutz: Die Zentrale integriert nicht nur Brand-, sondern auch Gefahren wie Wasseraustritt (mit dem LUPUSEC-Wassermelder) oder Einbruch (mit Tür-/Fensterkontakten und Bewegungsmeldern) in ein einziges, über eine App steuerbares System.

Mit diesem vernetzten Ansatz verwandeln Sie eine reine Pflichterfüllung in ein proaktives Sicherheitssystem, das Ihr Zuhause rundum schützt.

Installation und Bedienung – simpel erklärt

Trotz der hochentwickelten Technologie haben wir bei LUPUS Electronics größten Wert auf eine einfache und intuitive Handhabung gelegt. Die Installation unserer Funk-Komponenten ist auch für technische Laien problemlos möglich.

Die Installation des Rauchmelders erfolgt in drei einfachen Schritten:

  1. Montagesockel anbringen: Schrauben Sie den Sockel mit den mitgelieferten Schrauben und Dübeln an der Decke in der Raummitte fest.

  2. Batterien einlegen: Legen Sie die Batterien in den Rauchmelder ein.

  3. Melder anlernen und aufsetzen: Versetzen Sie Ihre LUPUS-Zentrale in den Lernmodus und drücken Sie die Lerntaste am Rauchmelder. Der Melder wird automatisch erkannt. Anschließend drehen Sie ihn einfach auf den Montagesockel – fertig!

Es ist keine aufwendige Verkabelung oder Programmierung notwendig. Die Steuerung und Überprüfung des gesamten Systems erfolgt bequem über die LUPUS-App. So haben Sie die Sicherheit Ihres Zuhauses immer fest im Griff.

Entdecken Sie jetzt die Vielfalt unserer Alarm- & Smarthome-Produkte und stellen Sie sich ein Sicherheitssystem zusammen, das perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Bei Fragen steht Ihnen unser Expertenteam jederzeit zur Verfügung.

Sie suchen etwas Bestimmtes?

  • Oft gesucht
  • Fachhändler
  • Produkte
  • Kontakt