Videoüberwachung im öffentlichen Raum erfordert einen klaren rechtlichen Rahmen. Unternehmen und Behörden müssen sowohl den Schutz der personenbezogenen Daten als auch das Interesse an einer effektiven Überwachung in Einklang bringen. Gleichzeitig gilt es, die technischen Anforderungen – von wetterfesten Kameras bis hin zu sicheren Speichern – zu erfüllen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bilden den rechtlichen Rahmen. Überwachung darf nur mit klar festgelegter Zweckbindung erfolgen, wobei die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit immer geprüft werden müssen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Maßnahmen transparent zu dokumentieren und durch Hinweisschilder auf die Überwachung hinzuweisen.
Neben der DSGVO regeln spezifische Gesetzesbestimmungen, etwa der §4 BDSG-neu, die Zulässigkeit von Videoüberwachung. Nur Überwachungen, die einem konkreten Sicherheitsinteresse dienen – beispielsweise der Kriminalprävention in riskanten Bereichen – sind erlaubt. Eine flächendeckende Überwachung öffentlicher Straßen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Videoaufnahmen dürfen in der Regel maximal 48 bis 72 Stunden gespeichert werden, sofern kein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht. In Hochsicherheitsbereichen können Ausnahmen gelten, müssen jedoch klar begründet werden.
Zu den wesentlichen Pflichten zählen:
Hinweisschilder: Sie informieren Betroffene über die Überwachung und schaffen Transparenz.
Dokumentation: Jedes Überwachungsvorhaben muss eine nachvollziehbare Zweckbestimmung und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen beinhalten.
Datenminimierung: Nur so viele Daten wie nötig dürfen erhoben und gespeichert werden.
Für den Einsatz im öffentlichen Raum sind robuste und zuverlässige Systeme unabdingbar:
Begrenzung der Überwachungsbereiche: Kameras müssen gezielt nur sicherheitsrelevante Bereiche erfassen.
Wartung und Datensicherheit: Regelmäßige Updates und physische Reinheit stellen langfristige Funktionsfähigkeit sicher. Moderne Übertragungstechniken, etwa verschlüsselte Datenwege, gewährleisten die Datensicherheit.
LUPUS LE228 PoE (IP67):
Diese Kamera überzeugt durch ihre robuste Bauweise, die dem raue Witterungsbedingungen standhält. Dank KI-gestützter Körpererkennung werden Fehlalarme erheblich reduziert.
LUPUS LE232 Alarmkamera:
Mit fortschrittlicher Bewegungserkennung, die zwischen Personen, Tieren und Objekten unterscheidet, unterstützt diese Kamera nicht nur die Aufklärung, sondern wirkt auch präventiv.
LUPUSTEC LE918 8-Kanal NVR:
Dieser Netzwerkvideorekorder ermöglicht 4K-Aufnahmen mit 25 Bildern pro Sekunde. Er bietet eine verschlüsselte Speicherung und setzt automatische Löschroutinen um, sodass Aufnahmen nach 72 Stunden entfernt werden.
Die Kombination mit Systemen wie der XT4 Zentrale ermöglicht ein durchgängiges Sicherheitskonzept. Hierbei können Kameras, Alarmmeldungen und weitere Sensoren in ein zentrales System integriert werden – ideal für das Mobile Monitoring und eine schnelle Reaktionsmöglichkeit.
Unternehmen, Behörden und Verwalter müssen bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum sowohl den rechtlichen Vorgaben als auch den technischen Anforderungen gerecht werden. Mit klaren Maßnahmen, wie der Implementierung von Hinweisschildern, der Einhaltung von Speicherfristen und der Nutzung moderner, wetterfester Kameratechnik, wird eine DSGVO-konforme Überwachung realisierbar. Durch den Einsatz modularer Systeme von Lupus Electronics können Sicherheitskonzepte flexibel und zukunftssicher umgesetzt werden.
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Disclaimer:
Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für die Umsetzung datenschutzkonformer Videoüberwachung im öffentlichen Raum empfehlen wir, die individuelle Rechtslage durch eine fachkundige Stelle (z. B. Datenschutzbeauftragte oder Rechtsanwalt) prüfen zu lassen. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.