Das Wichtigste in Kürze
Die Videoüberwachung zur Haus Sicherheit findet immer mehr Zuspruch. Außerhalb dessen blieb der Einsatz von Kameras umstritten. Der BGH hat ein Urteil zum Thema Dashcams gefällt.
Vor allem Autofahrer nutzen immer öfter spezielle Kameras, um den Verkehr zu filmen, sogenannte Dashcams. Der Begriff stammt aus dem Amerikanischen und setzt sich aus den Worten „dashboard“ (Armaturenbrett) und „camera“ (Kamera) zusammen und bezeichnet kleine Kameras, die Sie am Armaturenbrett oder der Windschutzscheibe befestigen können.
Rechtsprechung
Das Urteil des BGH zu Dashcams als Beweismittel
In seinem Urteil vom 15. Mai 2018 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Aufnahmen von Minikameras in Autos vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden können. Sorgen in Hinblick auf den Datenschutz seien an dieser Stelle nachrangig zu bewerten. In diesem konkreten Fall ging es darum, dass während eines Linksabbiegeprozesses innerhalb einer Ortschaft mit zwei parallel verlaufenden Spuren zwei Fahrzeuge seitlich kollidiert waren. Einer der Fahrer wollte seine Unschuld mit den Aufnahmen seiner Dashcam beweisen.
Das Landgericht Magdeburg lehnte allerdings unter Verweis auf die geltenden Datenschutzbestimmungen das Gesuch des Klägers ab. Der Richter sprach ihm lediglich die Hälfte des Gesamtschadens als Schadensersatz zu. Damit wollte sich der Dashcam-Nutzer nicht abfinden und ging in die Revision vor den Bundesgerichtshof. Dieser sprach ihm das Recht zu, seine Aufnahmen vor Gericht als Beweis verwenden zu dürfen. Weiterhin räumte der BGH ein, dass Kläger Aufnahmen von Dashcams im Einzelfall in Zivilprozessen zur Auswertung verwenden dürften. Jedoch bleibt das permanente Filmen unzulässig.
Zulässigkeit und Verwertbarkeit sind zwei verschiedene Fragen. Eine Aufnahme kann datenschutzrechtlich angreifbar sein und trotzdem im Einzelfall vor Gericht verwertet werden. Umgekehrt macht ein verwertetes Video eine dauerhafte anlasslose Aufzeichnung nicht nachträglich erlaubt.
Öffentlicher Raum
Schwierige Rechtslage für Überwachungskameras in der Öffentlichkeit
Generell stellt das „permanente anlasslose Aufzeichnen“ mittels Dashcams im Straßenverkehr einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar, welcher mit hohen Geldbußen geahndet wird.
Denn die Spezialkameras filmen persönliche Daten wie Nummernschilder oder auch Gesichter von Fußgängern und Fahrradfahrern. Dashcam-Nutzer sollten daher eine Dashcam nutzen, die datensparsam arbeitet, also regelmäßig und in kurzen Zeitintervallen alte Daten löscht.
Dasselbe Prinzip gilt für Bodycams, die private Personen am Körper tragen. Auch hier entscheidet nicht das Gerät über die Zulässigkeit, sondern die Frage, ob dauerhaft und ohne Anlass Menschen erfasst werden, die damit nichts zu tun haben. Wer Material sparsam erhebt und kurz aufbewahrt, steht deutlich besser da als jemand, der monatelang alles archiviert.
Eigenes Grundstück
Auswirkungen des Urteils auf die Haus Sicherheit
Immer mehr Hausbesitzer greifen zum Schutz ihres Hab und Guts auf den Einsatz von Außenkameras sowie Nachtsichtkameras mit Bewegungsmeldern zurück. Hat das Urteil auch Auswirkungen auf die Videoüberwachung des eigenen Grundstückes?
Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben bestehen. Damit Sie datenschutzkonform agieren können, sollten Sie bei Überwachungskameras auf ein paar Kleinigkeiten achten. Außenkameras dürfen in jedem Fall nur Ihr eigenes Grundstück beobachten. Das Filmen von öffentlichen Gehwegen und Straßen sowie angrenzender Grundstücke ist nicht gestattet. In Hinblick auf die Speicherung Ihrer Aufnahmen existieren keine gesetzlichen Vorgaben, sofern es sich ausschließlich um Aufzeichnungen Ihres Grundstückes handelt.
Wo genau die Grenzen im Garten verlaufen und welche Blickwinkel Sie besser ausblenden, lesen Sie im Ratgeber dazu, ob eine Überwachungskamera im Garten erlaubt ist.
LUPUS Experten-Tipp
Fotografieren Sie bei der Montage den Live-Bildausschnitt jeder Kamera ab und legen Sie die Bilder zu Ihren Unterlagen. Kommt es später zur Diskussion mit Nachbarn oder zur Frage der Verwertbarkeit, können Sie ohne Aufwand belegen, dass ausschließlich Ihr eigenes Grundstück erfasst wurde.
Transparenz
Videoüberwachung muss für jeden klar erkenntlich sein
Gesetzlich geregelt ist hingegen, dass Sie auf die Videoüberwachung hinweisen müssen. Dies kann zum Beispiel durch ein Piktogramm am Gartentor geschehen. Wichtig ist, dass der Hinweis deutlich vor dem Betreten des gefilmten Bereiches für Außenstehende erkennbar ist.
Welche Angaben ein solches Schild enthalten sollte und wo es steht, behandelt der Ratgeber zur Hinweisschildpflicht bei Videoüberwachung auf dem Privatgrundstück.
Beweiswert
Videomaterial dient als Beweismittel
Im Falle eines Einbruchs oder einer Sachbeschädigung Ihres Eigentums können Sie Ihre Aufnahmen bedenkenlos als Beweismittel vor Gericht einsetzen. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie auf keinen Fall die Aufnahmen Ihrer Außenkameras ins Internet stellen dürfen. Denn dies stellt unabhängig des Aufnahmeortes einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild der betroffenen Person dar.
Zusätzlich sollten Sie, um Verwirrungen bei Ihren Nachbarn zu vermeiden, festinstallierte Kameras einsetzen. So entsteht nicht der Eindruck, dass Sie das fremde Grundstück mitfilmen. Alternativ bietet sich natürlich immer ein klärendes Gespräch bei Kaffee und Kuchen an. Das fördert nicht nur die Transparenz, sondern auch den nachbarschaftlichen Zusammenhalt sowie die Aufmerksamkeit.
Nach dem Vorfall
So sichern Sie Aufnahmen richtig
Ist etwas passiert, entscheidet der Umgang mit dem Material darüber, wie viel es später wert ist. Die folgenden Punkte haben sich in der Praxis bewährt.
- Sichern Sie die betroffene Sequenz sofort und kopieren Sie sie unverändert auf einen zweiten Datenträger, bevor der Speicher überschrieben wird.
- Schneiden, drehen oder bearbeiten Sie das Originalmaterial nicht. Notieren Sie stattdessen Datum, Uhrzeit und Kameraposition separat.
- Übergeben Sie die Aufnahme ausschließlich an Polizei, Versicherung oder Gericht, nicht an Nachbarschaftsgruppen oder soziale Netzwerke.
- Löschen Sie nicht benötigtes Material nach der Klärung des Vorfalls und behalten Sie kurze Überschreibintervalle bei.
Wer ohne Funknetz aufzeichnet oder auf laufende Kosten verzichten möchte, findet Hintergründe in den Ratgebern zur Überwachungskamera ohne WLAN und zur Überwachungskamera ohne Abo.
Dieser Beitrag gibt den Stand der genannten Entscheidung und allgemeine Hinweise wieder. Ob eine Aufnahme in Ihrem konkreten Fall verwertet wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Bei laufenden Verfahren wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Darf man eine Dashcam als Beweis nutzen?
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 15. Mai 2018 entschieden, dass Aufnahmen von Dashcams im Einzelfall in Zivilprozessen zur Auswertung verwendet werden dürfen. Das dauerhafte anlasslose Filmen bleibt davon unberührt und ist unzulässig.
Gilt das auch für Bodycams?
Für privat genutzte Bodycams gelten dieselben Grundsätze wie für Dashcams: Entscheidend sind Anlass, Umfang der Aufzeichnung und die Frage, wie sparsam mit den Daten umgegangen wird. Eine pauschale Erlaubnis für dauerhaftes Mitfilmen gibt es nicht.
Darf meine Außenkamera den Gehweg erfassen?
Nein. Das Filmen von öffentlichen Gehwegen und Straßen sowie angrenzender Grundstücke ist nicht gestattet. Richten Sie den Bildausschnitt so aus, dass ausschließlich Ihr eigenes Grundstück im Bild liegt.
Wie lange darf ich Aufnahmen aufbewahren?
In Hinblick auf die Speicherung Ihrer Aufnahmen existieren keine gesetzlichen Vorgaben, sofern es sich ausschließlich um Aufzeichnungen Ihres Grundstückes handelt. Empfehlenswert bleibt trotzdem ein kurzes Überschreibintervall, damit nur das aufbewahrt wird, was Sie tatsächlich brauchen.
Darf ich das Video eines Einbrechers online stellen?
Nein. Das Veröffentlichen im Internet stellt unabhängig vom Aufnahmeort einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild der betroffenen Person dar. Geben Sie das Material an die Polizei weiter.
Fazit
Kameraaufnahmen können vor Gericht helfen, aber nur, wenn sie sauber entstanden sind. Für Dashcams gilt: im Einzelfall verwertbar, dauerhaft anlasslos aufzeichnen bleibt unzulässig. Für Außenkameras am Haus gilt: eigenes Grundstück, erkennbarer Hinweis, keine Veröffentlichung. Wer den Bildausschnitt sauber ausrichtet, sparsam speichert und nach einem Vorfall das Original unverändert sichert, hat im Ernstfall ein belastbares Beweismittel und bleibt gleichzeitig auf der sicheren Seite gegenüber Nachbarn und Datenschutz.

Über den Autor
Philip Wolff
Geschäftsführer, LUPUS-Electronics GmbH
Philip Wolff ist Mitgründer und Geschäftsführer der LUPUS-Electronics GmbH in Landau in der Pfalz. Das 2004 gegründete Familienunternehmen entwickelt Alarmanlagen, Videoüberwachung und Smart-Home-Sicherheitstechnik, die ohne Cloud-Zwang direkt im Haus arbeitet.
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