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Außenkamera kann als Beweismittel gelten

Die Videoüberwachung zur Haus Sicherheit findet immer mehr Zuspruch. Außerhalb dessen, blieb der Einsatz von Kameras umstritten. Der BGH hat nun ein Urteil zum Thema Dashcams gefällt.

 

Vor allem Autofahrer nutzen immer öfter spezielle Kameras, um den Verkehr zu filmen – sogenannte Dashcams. Der Begriff stammt aus dem Amerikanischen und setzt sich aus den Worten „dashboard“ (Armaturenbrett) und „camera“ (Kamera) zusammen und bezeichnet kleine Kameras, die Sie am Armaturenbrett oder der Windschutzscheibe befestigen können.

 

Das Urteil des BGH zu Dashcams als Beweismittel

In seinem Urteil vom 15. Mai 2018 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Aufnahmen von Minikameras in Autos vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden können. Sorgen in Hinblick auf den Datenschutz seien an dieser Stelle nachrangig zu bewerten. In diesem konkreten Fall ging es darum, dass während eines Linksabbiegeprozesses innerhalb einer Ortschaft mit zwei parallel verlaufenden Spuren zwei Fahrzeuge seitlich kollidiert waren. Einer der Fahrer wollte seine Unschuld mit den Aufnahmen seiner Dashcam beweisen.

 

Das Landgericht Magdeburg lehnte allerdings unter Verweis auf die geltenden Datenschutzbestimmungen das Gesuch des Klägers ab. Der Richter sprach ihm lediglich die Hälfte des Gesamtschadens als Schadensersatz zu. Damit wollte sich Dashcam-Nutzer nicht abfinden und ging in die Revision vor den Bundesgerichtshof. Dieser sprach ihm das Recht zu, seine Aufnahmen vor Gericht als Beweis verwenden zu dürfen. Weiterhin räumte der BGH ein, dass Kläger Aufnahmen von Dashcams im Einzelfall in Zivilprozessen zur Auswertung verwenden dürften. Jedoch bleibt das permanente Filmen unzulässig.

 

Schwierige Rechtslage für Überwachungskameras in der Öffentlichkeit

Generell stellt das „permanente anlasslose Aufzeichnen“ mittels Dashcams im Straßenverkehr einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar, welcher mit hohen Geldbußen geahndet wird.

Denn die Spezialkameras filmen persönliche Daten wie Nummernschilder oder auch Gesichter von Fußgängern und Fahrradfahrern. Dashcam-Nutzer sollten daher eine Dashcam nutzen, die Datensparsam arbeitet, also regelmäßig und in kurzen Zeitintervallen alte Daten löscht.

Auswirkungen des Urteils auf die Haus Sicherheit

Immer mehr Hausbesitzer greifen zum Schutz Ihres Hab und Guts auf den Einsatz von Außenkameras sowie Nachtsichtkameras mit Bewegungsmeldern zurück. Hat das Urteil auch Auswirkungen auf die Video-Überwachung des eigenen Grundstückes?

 

Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben bestehen. Damit Sie datenschutzkonform agieren können, sollten Sie bei Überwachungskameras auf ein paar Kleinigkeiten achten. Außenkameras dürfen in jedem Fall nur Ihr eigenes Grundstück „beobachten“. Das filmen von öffentlichen Gehwegen und Straßen sowie angrenzender Grundstücke ist nicht gestattet. In Hinblick auf die Speicherung Ihrer Aufnahmen existieren keine gesetzlichen Vorgaben, sofern es sich ausschließlich um Aufzeichnungen Ihres Grundstückes handelt.

 

Videoüberwachung muss für Jeden klar erkenntlich sein

Gesetzlich geregelt ist hingegen, dass Sie auf die Videoüberwachung hinweisen müssen. Dies kann zum Beispiel durch ein Piktogramm am Gartentor geschehen. Wichtig ist, dass der Hinweis deutlich vor dem Betreten des gefilmten Bereiches für Außenstehende erkennbar ist.

 

Videomaterial dient als Beweismittel

Im Falle eines Einbruchs oder einer Sachbeschädigung Ihres Eigentums können Sie ihre Aufnahmen bedenkenlos als Beweismittel vor Gericht einsetzen. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie auf keinen Fall die Aufnahmen Ihrer Außenkameras ins Internet stellen dürfen. Denn dies stellt unabhängig des Aufnahmeortes einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild der betroffenen Person dar.

 

Zusätzlich sollten Sie, um Verwirrungen bei Ihren Nachbarn zu vermeiden festinstallierte Kameras einsetzen. So entsteht nicht der Eindruck, dass Sie das fremde Grundstück mitfilmen. Alternativ bietet sich natürlich immer ein klärendes Gespräch bei Kaffee und Kuchen an. Das fördert nicht nur die Transparenz, sondern auch den nachbarschaftlichen Zusammenhalt sowie die Aufmerksamkeit.

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