Ist die Videoüberwachung auf Mitarbeiterparkplätzen erlaubt? Das Thema Videoüberwachung wird stark in den Medien und der Politik diskutiert. Während sie privat teilweise erlaubt ist, ist sie in öffentlichen Räumen problematisch.
Videoüberwachung nimmt einen großen Teil der modernen Sicherheitstechnik ein. Durch Innen- und Außenkameras im und am Haus fühlen wir uns sicherer und geschützter. In Verbindung mit einem Smart Home System bieten sie hohen Komfort und sind eigentlich gar nicht mehr wegzudenken.
Rechtlich gesehen stellen Außenkameras kein Problem dar, wenn sie nur das eigene Grundstück aufnehmen. In Ihrem Haus und auf Ihrem Anwesen haben Sie diesbezüglich freie Hand, wenn diese zum Schutz Ihres Eigentums aufgestellt sind. Wichtig ist nur, dass damit keine Menschen oder deren Rechte verletzt werden.
Anders sieht es aus, wenn ein Stück Gehweg oder Straße zu sehen ist. Dabei handelt es sich um öffentlichen Raum, den alle Menschen betreten können. Auch auf andere Häuser und Areale dürfen Überwachungskameras nicht gerichtet sein. Es besteht die Gefahr der Verletzung von Grundrechten.
Das Thema Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist nicht umsonst sehr umstritten. Schließlich greift es stark in die Persönlichkeitsrechte ein. Folgende Gesetze müssen bei der Installation von Überwachungskameras berücksichtigt werden:
Durch die Zunahme von Gewalttaten an öffentlichen Stellen wurde im letzten Jahr das Bundesdatenschutzgesetz geändert (§ 4 Abs. 1 S 2 BDSG-neu). Es besagt, dass „bei der Videoüberwachung von
Wie sieht es aber nun bei der Videoüberwachung auf Mitarbeiterparkplätzenaus?
Stellt ein Unternehmen einen Parkplatz nur für seine Mitarbeiter zur Verfügung, handelt es sich um privaten Raum. Die Anzahl der Personen, die den Parkplatz nutzen, lässt sich auf eine bestimmte Gruppe begrenzen.
Das Unternehmen darf, wenn das schutzwürdige Interesse seiner Mitarbeiter besteht, Überwachungskameras auf dem Parkplatz anbringen. Nach Bundesdatenschutzgesetz (§32 Abs. 1 S 1 BDSG) darf die Firma das auch, um Diebstähle und Vandalismus präventiv zu verhindern oder aufzuklären.
Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter über die Videoüberwachung informiert sind und sich dadurch nicht belästigt und ausspioniert fühlen.
Auch wenn Überwachungskameras auf privatem Gelände angebracht sind, dürfen nicht alle Modelle verwendet werden.
Kameras mit Fernsteuerung sind nicht erlaubt. Sie könnten leicht auf andere Personen und Bereiche gerichtet werden und die Persönlichkeitsrechte von fremden Menschen verletzen. Dabei reicht es schon, dass sich andere Personen einfach belästigt und ausspioniert fühlen. Heftige Konflikte in der Nachbarschaft sind dann abzusehen und können richterliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Kameras mit Ton dürfen in keinem Fall verwendet werden, denn Tonaufzeichnungen sind in Deutschland verboten. Bei einer Straftat gilt ein mit Ton aufgenommenes Video nicht als Beweislast.
Generell sind fest installierte LAN, Funk oder WLAN Kameras für außen erlaubt. Eine Auswahl finden Sie in unserem Shop. Auch Nachtsichtkameras mit Bewegungsmelder können sinnvoll sein für die Überwachung auf Parkplätzen. Sie reagieren auf sich bewegende Menschen, Tiere und auch Objekte wie Autos.