Die Kamera Überwachung in Deutschland steigt, denn immer mehr Hausbesitzer wollen ihr Hab und Gut schützen. Oftmals bringen Hausbesitzer eine Überwachungskamera an der Eingangstür an. Doch viele wissen nicht, das eine Überwachungsanlage auch im privaten Bereich gewissen Regeln unterliegen. Wir geben Tipps, was verboten ist.
Wer ein Überwachungssystem in seinem Haus installiert, greift gerne auch auf eine Außenkamera mit WLAN zurück. Doch ist das überhaupt erlaubt? Grundsätzlich greift eine Kamera Überwachung in die Rechte Dritter ein, sobald Sie mit der Kamera das Nachbargrundstück oder öffentliche Wege überwachen. Konkret sind das das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Aber was bedeutet das?
Unter dem Recht auf informelle Selbstbestimmung wird das Recht verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und die Verwendung von personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es wurde in der deutschen Rechtsprechung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetzt) abgeleitet.
Das Recht am eigenen Bild ist eine noch schärfere Ausprägung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung. Das Recht am eigenen Bild besagt, dass jeder Mensch (egal wessen Alters) selbst bestimmen darf, ob Bilder von ihm Veröffentlicht werden dürfen. Und natürlich hat auch jeder das Recht zu entscheiden, in welchem Zusammenhang ein Bild veröffentlicht werden darf.
Bei der Einrichtung einer Videoüberwachung gelten also der Schutz der Privatsphäre genauso wie das Interesse des Eigenheimbesitzers am Schutz seines Eigentums. Es muss also in jedem Fall eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Also eine Abwägung, welches Interesse schwerer wiegt - der Schutz des Eigentums oder der Intimsphäre.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (Aktenzeichen: V ZR 265/10) entschieden, dass eine private Videoüberwachung von öffentlichen und fremden privaten Flächen nicht zulässig ist. Das schränkt die Kamera Überwachung ein.
Die IP-Kameras von LUPUS-Electronics besitzen eine so genannte "Privacy Masking" Funktion. Mit dieser Einstellung lassen sich Bildbereiche des Livebilds, als auch auf Aufnahmen schwärzen. Prüfen Sie also stets nach der Instllation einer Kamera, ob Sie evtl. Rechte Dritter verletzen. Richten Sie in diesem Fall die Kamera aus, oder schwärzen Sie mit den Privatzoneneinstellungen kritische Bildbereiche.
Grundsätzlich gilt natürlich, dass jeder mit seinem Eigentum machen kann, was er will. Zumindest so lange er sich an Recht und Gesetz hält. Auch die Installation einer Videoüberwachung ist durchaus legitim. So ist die Installation einer Alarmanlage in Kombination mit einer Videoüberwachung durchaus sinnvoll, um den Einbruchsschutz zu zu verstärken. Wichtig ist dabei jedoch, dass bei der Videoüberwachung gewisse Regeln eingehalten werden.
Im Grunde ist die Kamera Überwachung erlaubt, so lange keine Rechte Dritter betroffen sind und es ersichtlich ist, dass ein Bereich videoüberwacht ist.
Die Sicherheitstechnik für die Videoüberwachung müssen Sie so installieren, dass Sie das Nachbargrundstück nicht filmen. Auch der öffentliche Raum (Straße, Parkplatz etc.) sind Tabu. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Einfahrt zum Grundstück mit Ihrem Nachbarn teilen. Auch dann dürfen Sie diesen Bereich nicht überwachen.
Egal, ob es eine Außenkamera mit Bewegungsmelder oder sogar eine Nachtsicht Kamera mit Bewegungsmelder installiert ist: Betroffene müssen erkennen können, das eine Videoüberwachung stattfindet. Wer also filmt oder auch nur eine Videokamera-Attrappe installiert, muss einen Hinweis oder eine Absperrung anbringen. Und dies außerhalb des gefilmten Bereiches!
Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass Betroffene auch Veränderungen bei der Kamera-Ausrichtung erkennen müssen. Diese Spezialkameras, die zum Beispiel in einem Bereich schwenken, müssen Außenstehende immer erkennen können.
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