Das Wichtigste in Kürze
Die Kamera Überwachung in Deutschland steigt, denn immer mehr Hausbesitzer wollen ihr Hab und Gut schützen. Oftmals bringen Hausbesitzer eine Überwachungskamera an der Eingangstür an. Doch viele wissen nicht, dass eine Überwachungsanlage auch im privaten Bereich gewissen Regeln unterliegt. Wir geben Tipps, was verboten ist.
Rechte Dritter
Wer ein Überwachungssystem in seinem Haus installiert, greift gerne auch auf eine Außenkamera mit WLAN zurück. Doch ist das überhaupt erlaubt? Grundsätzlich greift eine Kamera Überwachung in die Rechte Dritter ein, sobald Sie mit der Kamera das Nachbargrundstück oder öffentliche Wege überwachen. Konkret sind das das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Aber was bedeutet das?
Unter dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und die Verwendung von personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es wurde in der deutschen Rechtsprechung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) abgeleitet.
Das Recht am eigenen Bild ist eine noch schärfere Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das Recht am eigenen Bild besagt, dass jeder Mensch (egal wessen Alters) selbst bestimmen darf, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden dürfen. Und natürlich hat auch jeder das Recht zu entscheiden, in welchem Zusammenhang ein Bild veröffentlicht werden darf.
Bei der Einrichtung einer Videoüberwachung gelten also der Schutz der Privatsphäre genauso wie das Interesse des Eigenheimbesitzers am Schutz seines Eigentums. Es muss also in jedem Fall eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Also eine Abwägung, welches Interesse schwerer wiegt: der Schutz des Eigentums oder der Intimsphäre.
Die Überwachungskameras von LUPUS-Electronics besitzen eine so genannte Privacy-Masking-Funktion. Mit dieser Einstellung lassen sich Bildbereiche des Livebilds wie auch der Aufnahmen schwärzen. Prüfen Sie also stets nach der Installation einer Kamera, ob Sie eventuell Rechte Dritter verletzen. Richten Sie in diesem Fall die Kamera aus oder schwärzen Sie mit den Privatzoneneinstellungen kritische Bildbereiche.
Wie zuverlässig sich Nachbargrundstück und Gehweg ausblenden lassen, hängt auch vom Blickwinkel der Kamera ab. Eine vandalen- und wetterfeste Dome-Kamera am Hauptzugang lässt sich präzise auf den eigenen Eingangsbereich richten:
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Zulässigkeit
Grundsätzlich gilt natürlich, dass jeder mit seinem Eigentum machen kann, was er will. Zumindest so lange er sich an Recht und Gesetz hält. Auch die Installation einer Videoüberwachung ist durchaus legitim. So ist die Installation einer Alarmanlage in Kombination mit einer Videoüberwachung durchaus sinnvoll, um den Einbruchschutz zu verstärken. Wichtig ist dabei jedoch, dass bei der Videoüberwachung gewisse Regeln eingehalten werden.
Regeln
Im Grunde ist die Kamera Überwachung erlaubt, so lange keine Rechte Dritter betroffen sind und es ersichtlich ist, dass ein Bereich videoüberwacht ist.
Die Sicherheitstechnik für die Videoüberwachung müssen Sie so installieren, dass Sie das Nachbargrundstück nicht filmen. Auch der öffentliche Raum (Straße, Parkplatz etc.) ist tabu. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Einfahrt zum Grundstück mit Ihrem Nachbarn teilen. Auch dann dürfen Sie diesen Bereich nicht überwachen.
Egal, ob eine Außenkamera mit Bewegungsmelder oder sogar eine Nachtsicht Kamera mit Bewegungsmelder installiert ist: Betroffene müssen erkennen können, dass eine Videoüberwachung stattfindet. Wer also filmt oder auch nur eine Videokamera-Attrappe installiert, muss einen Hinweis oder eine Absperrung anbringen. Und dies außerhalb des gefilmten Bereiches.
Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass Betroffene auch Veränderungen bei der Kamera-Ausrichtung erkennen müssen. Diese Spezialkameras, die zum Beispiel in einem Bereich schwenken, müssen Außenstehende immer erkennen können.
Auf einen Blick
Die folgende Übersicht fasst zusammen, welche Bereiche Sie mit einer privaten Kamera Überwachung erfassen dürfen und welche tabu sind:
| Bereich | Erlaubt? | Worauf achten |
|---|---|---|
| Eigenes Grundstück | Ja | Solange keine fremden Bereiche ins Bild geraten. |
| Nachbargrundstück | Nein | Bildbereich mit Privatzonen-Maskierung schwärzen. |
| Öffentlicher Raum | Nein | Straße, Gehweg und Parkplatz dürfen nicht im Bild liegen. |
| Geteilte Einfahrt | Nein | Gemeinsam genutzte Flächen sind tabu. |
| Hinweis auf Überwachung | Pflicht | Gut sichtbar, außerhalb des gefilmten Bereichs. |
Einbruchschutz
Die Kamera Überwachung entfaltet ihren vollen Nutzen, wenn sie mit einer Alarmanlage zusammenspielt. So wird aus der reinen Aufzeichnung ein aktives Sicherheitssystem, das nicht nur dokumentiert, sondern auch abschreckt. Eine Alarmkamera erkennt erkannte Personen per KI und eskaliert in drei Stufen: erst Audioansprache, dann Flutlicht mit erneuter Ansprache, dann eine Sirene mit rund 85 dB.
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Schwenkbare Außenkamera, die bei erkannten Personen autonom über drei Stufen bis zur 85-dB-Sirene eskaliert.
Experten-Tipp
Richten Sie jede Kamera so aus, dass ausschließlich Ihr Grundstück im Bild liegt, und schwärzen Sie kritische Ränder mit der Privatzonen-Maskierung. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und die Aufnahmen bleiben im Ernstfall verwertbar. Kombiniert mit einer LUPUS XT-Zentrale läuft die gesamte Eskalation lokal, ohne fremde Cloud.
Matthias Wolff · Mitgründer, LUPUS-ElectronicsRechtlicher Hinweis: Der Beitrag stellt ein Informationsangebot dar. Die im Rahmen des Beitrags veröffentlichten Informationen sind nach bestem Wissen vollständig und aktuell gehalten. Der Beitrag ist keine Rechtsberatung und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen.
FAQ
Ja. Auf dem eigenen Grundstück ist die Kamera Überwachung erlaubt, solange ausschließlich Ihre eigene Fläche im Bild liegt. Sobald Nachbargrundstück, öffentliche Wege oder eine geteilte Einfahrt erfasst werden, greifen Sie in die Rechte Dritter ein. Diese Bereiche müssen Sie aussparen oder per Privatzonen-Maskierung schwärzen.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (Aktenzeichen V ZR 265/10) entschieden, dass eine private Videoüberwachung von öffentlichen und fremden privaten Flächen nicht zulässig ist. Das schränkt die zulässige Kamera Überwachung auf das eigene Grundstück ein.
Ja. Betroffene müssen erkennen können, dass eine Videoüberwachung stattfindet. Das gilt selbst für eine Kamera-Attrappe und für schwenkbare Kameras. Der Hinweis oder die Absperrung muss gut sichtbar und außerhalb des gefilmten Bereiches angebracht sein.
Richten Sie die Kamera so aus, dass nur Ihr Grundstück im Bild liegt. Die Überwachungskameras von LUPUS-Electronics bieten zusätzlich eine Privacy-Masking-Funktion: Damit lassen sich einzelne Bildbereiche im Livebild und in den Aufnahmen dauerhaft schwärzen, etwa der Bürgersteig oder das Nachbargrundstück.
Fazit
Eine private Kamera Überwachung ist erlaubt, solange sie sich auf das eigene Grundstück beschränkt. Sobald Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder geteilte Einfahrten ins Bild geraten, überwiegen die Rechte Dritter, das hat auch der Bundesgerichtshof bestätigt. Wer auf eine sorgfältige Ausrichtung achtet, kritische Bereiche per Privatzonen-Maskierung schwärzt und gut sichtbar auf die Überwachung hinweist, kombiniert wirksamen Einbruchschutz mit der nötigen Rechtssicherheit. Im Zusammenspiel mit einer Alarmanlage wird aus der reinen Aufzeichnung ein aktives Schutzsystem für Haus und Grundstück.